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Stellenanzeige vom 01/04/2019
Ausbildung – Tiefbaufacharbeiter/-in Gleisbau (m/w/d) – ab dem 01.08.2019
Unternehmen
Stadt
Berlin
Type of employment
Ausbildung / Studium

Gleisbauer/in schaffen die Grundlage für den Schienenverkehr in jeder Form, z. B. Fernbahn, S+ U-Bahnen und Straßenbahnen. Der/die Gleisbauer/in baut und unterhält den Fahrweg für schienengebundene Fahrzeuge. Das Tätigkeitsfeld umfasst den Neubau von Gleisen, Weichen und Kreuzungen, die Instandhaltung von Gleisober- und Unterbau ebenso wie die Entwässerung des Bahnkörpers und des Wegebaus. Zudem werden regelmäßig Kontrollmessungen mit speziellen Messgeräten durchgeführt, Kleinmechanismen helfen, die körperlich schwere Arbeit zu erleichtern. Da Maschinen und Arbeitsgeräte auch gewartet und gepflegt werden müssen, werden Kenntnisse in Maschinenkunde und Metallverarbeitung vermittelt. Viele Unterhalts- und Reparaturarbeiten können nur Nachts, an Wochenenden oder Feiertags ausgeführt werden.

Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildung:

  • Schaffung und Unterhaltung der Fahrwege für schienengebundene Fahrzeuge
  • Neubau von Gleisen, Weichen und Kreuzungen
  • Instandhaltung von Gleisober- und Unterbau
  • Entwässerung des Bahnkörpers und des Wegebaus
  • Kontrollmessungen mit speziellen Messgeräten an Gleis- und Weichenanlagen
  • Wartung von Maschinen und Arbeitsgeräten
  • Maschinenkunde und Kenntnisse der Metallverarbeitung und Schweißtechnik
  • vielfach Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit 

Ausbildungsort und -dauer:

  • mindestens 2 Jahre (Gesamt 3 Jahre)
  • nach erfolgreichem Abschluss besteht die Möglichkeit eines dritten Ausbildungsjahres mit dem Abschluss als Gleisbauer/-in
  • überbetriebliche Ausbildung ist in Gera
  • Berufsschule ist in Berlin
  • Ausbildungsbeginn 01. August 

Voraussetzungen:

  • Erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) oder mittlerer Schulabschluss (MSA)
  • solide Mathematik- und Physikkenntnisse
  • ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
  • körperliche Fitness
  • handwerkliches Geschick
  • medizinische Tauglichkeit (§32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutz)
Ansprechpartner
Frau Annette Köhler