Allgemeine Geschäftsbedingungen

für kostenpflichtige Angebote der

workanies UG (haftungsbeschränkt),
vertreten durch den Geschäftsführer Ugur Erdem,

Paulstr. 4, 10557 Berlin
Handelsregister des AG Charlottenburg zu HRB 196975 B

insbesondere auf der Internetdomain „workanies.com“

  • 1 Leistung – Anzeigenvertrag – Geltungsbereich

(1) Die Leistung der Workanies UG (haftungsbeschränkt) – im Folgenden „Auftragnehmer“ – besteht in der Beratung sowie dem Betrieb einer Online-Anzeigenplattformen für die Schaltung von Stellenanzeigen und sonstigen Online-Werbeformen durch den gewerblichen Auftraggeber – Im Folgenden „Auftraggeber“.

„Anzeigenvertrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein nach entsprechender Medienberatung abgeschlossenerer Vertrag, in dem gewerblichen Unternehmen als Auftraggeber das Recht eingeräumt wird, auf der Internetdomain „workanies.com“ des Auftragnehmers die vereinbarten Werbeformen abzurufen.

(2) Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.

  • 2 Zustandekommen des Vertrages, Laufzeit und Kündigung

(1) Der Anzeigenvertrag ist zu Stande gekommen, wenn der Auftraggeber nach mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung auf Basis der Preisliste oder schriftlichen oder mündlichen Angeboten durch den Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung per Post oder E-Mail erhält oder wenn die Anzeige nach mündlicher Beauftragung „Online“ geschaltet wird.

(2) Die Laufzeit des Anzeigenvertrages richtet sich nach den Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Nach Ablauf der festen Laufzeit endet der Anzeigenvertrag, ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht zur Kündigung des Anzeigenvertrages aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt.

  • 3 Recht auf Ablehnung

(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder wenn eine Veröffentlichung für den Auftragnehmer aus sonstigen Gründen  nicht zumutbar ist.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt Stellen- und sonstige Anzeigen oder Bannerwerbung, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, sofort und ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch entsteht für den Auftraggeber hierdurch nicht.

  • 4 Inhalte der Anzeige, Ansprüche Dritter

(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen ihn erwachsen könnten.

(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte des Auftraggebers oder Dritter benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung durch den Auftraggeber erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

  • 5 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Sofern nicht zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber anders festgelegt, bleiben alle Stellenanzeigen, Werbung und/oder Videos, die vom Auftraggeber zur Veröffentlichung auf einer Webseite bereitgestellt werden und alle daran bestehenden geistigen Eigentumsrechte und sonstigen Rechte zu jeder Zeit Eigentum des Auftraggebers. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer ein unwiderrufliches, unentgeltliches, unbefristetes, nicht-ausschließliche und weltweit gültige Lizenz, diese vom Auftraggeber angelieferten Stellenanzeigen, Werbungen und/oder Videos (ganz oder teilweise) zu nutzen, zu kopieren, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, vorzuführen, zu zeigen und zu verbreiten.

(2) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer außerdem eine nicht-ausschließliche, unentgeltliche, nicht-übertragbare, eingeschränkte Lizenz, die vom Auftraggeber bereitgestellten Marken, Logos und anderen geschützten geistigen Eigentumsrechte zu nutzen, zu zeigen, zu kopieren und zu veröffentlichen, wobei dies ausschließlich zur Erfüllung der Auftragnehmer aus diesem Vertrag obliegenden Pflichten geschehen darf.

(3) Der Auftragnehmer behält alle Rechte, die Inhaberschaft und Ansprüche, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an: (i) der firmeneigenen Technologie und Software, die in den Webseiten enthalten oder eingebunden oder Teil dieser Webseiten ist und (ii) den Inhalten (mit Ausnahme der Inhalte des Auftraggeber wie oben beschrieben) der Webseiten oder von Teilen der Webseiten sowie allen Elementen, die Bestandteil des Vorgenannten oder darin eingebunden sind (oder eine Sammlung oder Kompilation davon bilden).Soweit keine anderweitige vertragliche Abrede besteht, bleiben insbesondere alle Stellenanzeigen, Werbung und/oder Videos, die vom Auftragnehmer im Auftrage des Auftraggebers erstellt und zur Veröffentlichung auf seiner Webseite bereitgestellt werden und alle daran bestehenden geistigen Eigentumsrechte und sonstigen Rechte zu jeder Zeit Eigentum des Auftragnehmers.

  • 6 Beginn der Veröffentlichung – Erfüllung der vertraglichen Leistung

(1) Der Beginn der Veröffentlichung und somit die Erfüllung der vertraglichen Leistung für den Auftraggeber erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten, in der Auftragsbestätigung dokumentierten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages.

(2) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Lieferung einwandfreier, zur Veröffentlichung im Internet geeigneter Anzeigenmittel oder von Unterlagen und Daten, aus denen eine Anzeige gestaltet und im Internet veröffentlicht werden kann. Dies hat bis spätestens drei Werktage vor einem vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen. Ist ein solcher Schaltungstermin nicht vereinbart worden, hat der Auftragnehmer eine solche Schaltung und Veröffentlichung binnen 24 Stunden nach der vollständigen Lieferung der in Satz 1 beschriebenen Anzeigemittel, Unterlagen und Daten durch den Auftraggeber vorzunehmen.

  • 7 Entgelte, Verzug

(1) Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer für seine Anzeigenschaltung die in der Auftragsbestätigung festgelegten Entgelte zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%. Für die Gestaltung der Preise ist jeweils die aktuelle, gültige Preisliste des Auftragnehmers maßgebend.

(2) Sofern im Auftragsformular oder der Rechnung nicht anders angegeben, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf alle nicht bei Fälligkeit gezahlten Beträge Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe in Rechnung zu stellen. Falls der Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrages zu einer Vorauszahlung verpflichtet ist, wird der vorausgezahlte Betrag auf die zum Ende des Vertrages fällig werdenden Beträge angerechnet. Die übrigen Beträge, die nach diesem Vertrag fällig werden, werden dem Auftraggeber ab Beginn der Vertragslaufzeit monatlich bis zur Stellung der Schlussrechnung in Rechnung gestellt.

(3) Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen die Rechnungen an den Auftraggeber in elektronischer Form ausstellen und per E-Mail versenden. Die Preise für Dienstleistungen verstehen sich, soweit nicht ausgewiesen, ohne Umsatzsteuer. Die Verantwortung für die Zahlung aller sonstigen Umsatz-, Nutzungs-, Verbrauchs- oder ähnlicher Steuern, die für die Dienstleistungen anfallen, liegt beim Auftraggeber.

(4) Falls eine Rechnung nicht innerhalb der in dieser Vertragsklausel genannten Zahlungsfristen beglichen wird, ist Auftragnehmer berechtigt, jegliche aufgrund dieses Vertrages zu zahlende Beträge, die noch nicht in Rechnung gestellt wurden, sofort fällig zu stellen. Falls der Auftraggeber eine Rechnung überbezahlt, muss er innerhalb von sechs Monaten nach Überzahlung die Rückerstattung des überzahlten Betrages verlangen; eine entsprechende Gutschrift ist nur für sechs Monate nach Ausstellung gültig.

(5) Die für Dienstleistungen bezahlten Entgelte sind nicht erstattungsfähig, ausgenommen bei einer Kündigung wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Auftragnehmer; in diesem Fall erstattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Beträge, die für zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erbrachte Dienstleistungen vorausgezahlt wurden.

(6) Der Auftragnehmer kann das Recht zur Einziehung und Entgegennahme von Zahlungen an Dritte übertragen. Dem Auftragnehmer steht es frei, jegliche vom Auftraggeber erhaltene Beträge gegen Beträge, die aus diesem oder einem anderen mit dem Auftraggeber bestehenden Vertrag als Verbindlichkeit fällig werden, aufzurechnen.

(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede Rechnung in vollem Umfang ohne Abzug zu bezahlen. Der Auftraggeber bleibt für alle im Rahmen dieses Vertrages gekauften Dienstleistungen zahlungspflichtig, auch wenn diese von anderen Mitgliedern seiner Unternehmensgruppe verwendet werden. Falls der Auftraggeber als Vermittler für seinen Klienten tätig ist, bleibt er zur Zahlung aller aus diesem Vertrag fälliger Beträge verpflichtet, unabhängig davon, ob sein Klient die Zahlung leistet oder nicht.

  • 8 Ort der Veröffentlichung, Linking/Framing

(1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der Stellenanzeigen und Unternehmensprofile auf den Internet-Seiten der Domain „workanies.com“.

(2) Die Anzeige wird vom Auftragnehmer sofort oder zeitnah nach Ablauf des Anzeigenvertrages wieder aus dem Internet herausgenommen. Sollte die Anzeige auf die Homepage des Auftraggebers oder auf die Seiten anderer Anbieter verlinkt sein, so steht sie dann nicht mehr zur Verfügung, ein Anspruch gegen den Auftragnehmer kann aber daraus nicht hergeleitet werden.

  • 9 Änderung des Anzeigeninhalts

(1) Der Auftraggeber bucht während der Laufzeit des Vertrages eine oder mehrere Platzierungen unter bestimmten Rubriken. Wünscht der Auftraggeber eine andere Platzierung oder eine neue textliche oder mediale Gestaltung oder eine Platzierung unter einer anderen Rubrik, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Änderungen auszuführen, sofern dem Auftragnehmer dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ein neuer Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn die Laufzeit des bis dahin geltenden Vertrags überschritten wird.

(2) Änderungen, die mit geringem Aufwand durch den Auftragnehmer zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. Ist ein solcher geringer Aufwand nicht gegeben, so werden aufwandsabhängige Kosten für die gewünschte Änderung der Stellenanzeige berechnet.

  • 10 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Auftragnehmer sichert zu, die Dienstleistungen entsprechend den üblichen technischen Standards umzusetzen.

(2) Mängelansprüche für nur unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sind ausgeschlossen.

(3) Mängel sind unverzüglich durch den Auftraggeber anzuzeigen und zu rügen.

(4) Bei durch den Auftragnehmer zu vertretender Mängel hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Dienstleistung beeinträchtigt wurde. Ist der Auftragnehmer hierzu nicht bereit oder in der Lage, verzögert sich die Nacherfüllung über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, oder schlägt dies in sonstiger Weise fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder die Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.

(5) Eine Haftung von Auftragnehmer ist gleich aus welchem Rechtsgrund auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Auftragnehmer nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Auftragnehmer jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Eigenschaft ausdrücklich zugesichert hat. Gleiches gilt für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

  • 13 Aufbewahrung von Vorlagen – Archivierung von Anzeigen

(1) Von durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind vom Auftragnehmer nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.

(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.

  • 14 Vertraulichkeit, Datenschutz und Zusatzleistungen

(1) Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, über die spezifischen Bestimmungen dieses Vertrages Vertraulichkeit zu wahren und diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht gegenüber Dritten (mit Ausnahme ihrer fachlichen Berater und/oder verbundenen Unternehmen unter Verpflichtung zur Vertraulichkeit) offenzulegen, soweit eine Offenlegung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller derzeit gültigen, anwendbaren Datenschutzbestimmungen in Übereinstimmung mit seiner Datenschutzerklärung unter www.workanies.com

  • 15 Änderung der AGB

Änderungen der AGB, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Unternehmen steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt das Unternehmen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Das Unternehmen wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

  • 16 Sonstiges

(1) Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Jobbörse finden diese AGB sowie das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht Anwendung. Etwaigen entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

2) Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen und sonstige Mitteilungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.

(5) Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Faxes oder einer E-Mail gewahrt.

(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Stand: Juni 2018