Hochbaufacharbeiter/innen mit dem Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonarbeiten errichten Schalungen und stellen Stahlbewehrungen für Beton her. Sie mischen den Beton, bringen ihn ein und verdichten ihn. Das Tätigkeitsfeld umfasst auch die Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen, im öffentlichen Bau oder im Gewerbe- und Industriebau. Sie arbeiten überwiegend im Freien auf wechselnden Baustellen. Alle Hochbaufacharbeiter/-innen kennen die unterschiedlichen Baustoffe für den Hochbau, zum Beispiel Betonmischungen und alle möglichen Sorten von Steinen, sowie die Bauverfahren. Sie setzen beim Bau unterschiedliche Maschinen und Geräte, beispielsweise Betonpumpen und Verdichtungsgeräte sowie Handwerkzeuge und Messgeräte ein. Manchmal können Hochbauarbeiten aufgrund unseres eisenbahnspezifischen Brückenbau nur Nachts, an Wochenenden oder Feiertags ausgeführt werden.
Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildung:
- Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung im öffentlichen Bau oder im Gewerbe- und Industriebau
- Grundkenntnisse der Bodenarten, Böschungen,Baugruben, Gräben
- Herstellen einfacher Holzverbindungen, Schalungen und Formen
- Herstellen einfacher Baukörer (Wände, Treppen, Decken) aus künstlichen Steinen und Bauplatten
- Mauern von Baukörpern
- Herstellen eine Stahlbetonbauteils
- Lesen und Anfertigen einfacher Zeichnungen, Skizzen
- Umgang mit hochspezifischen Maschinen und Geräten
- eisenbahnspezifischer Hochbau mit vielfach Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit
Ausbildungsort und -dauer:
- mindestens 2 Jahre (Gesamt 3 Jahre)
- nach erfolgreichem Abschluss besteht die Möglichkeit eines dritten Ausbildungsjahres mit dem Abschluss als Beton- und Stahlbetonbauer/in
- schulische und überbetriebliche Ausbildung ist in Gera
- Ausbildungsbeginn 01. August
Voraussetzungen:
- Erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) oder guter mittlerer Schulabschluss (MSA)
- solide Mathematikkenntnisse
- Interesse am praktischen Arbeiten
- körperliche Belastbarkeit
- räumliches Vorstellungsvermögen
- handwerkliches Geschick
- Sorgfalt
- medizinische Tauglichkeit (§ 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz)